Das staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele in Deutschland gilt ab sofort nicht mehr, entschied der EuGH.

Die Monopolregelung des deutschen Staatsvertrages von 2008 sei “nicht mehr gerechtfertigt”, erklärte der EuGH in den am Mittwoch veröffentlichen Urteilen. Sie verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Entscheidung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene also nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte.

„Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe „nicht weiter angewandt werden“. (Rechtssachen: C-316/07; C-358/07; C-359/07), C-360/07; C- 409/07; C-410/07; C-46/08.)

Danke EU! Wurde auch Zeit!